Mietbedingungen Studio Papillon
Mietpreise
- € 35 pro Stunde | acht Stunden € 265 | Mindestmietzeit: zwei Stunden
- bis auf weiteres kein Wochenendzuschlag | Zeiten nach 20 Uhr jedoch plus 20 %
- Verbrauch an Hintergrundkarton (sofern verschmutz): € 10 pro Meter
- Auf Wunsch Einführung in die Studiotechnik (zzgl. € 59 pauschal, innerhalb der Mietzeit) und Lichtassistenz (zzgl. € 39 pro Stunde) verfügbar.
- Die Vermietung erfolgt zu den u.a. Mietbedingungen, alle Preise inkl. MWSt.
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Mietbedingungen Studio Papillon
Studio Papillon / Inhaber Thomas Braun
Prager Straße 34 • 04317 Leipzig
www.studio-papillon.de
Allgemeines
Der Inhaber des Studios Papillon, Thomas Braun (Vermieter), vermietet sein Studio und dessen Ausstattung temporär an interessierte Nutzer (Mieter). Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Mietbedingungen. Davon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters erlangen keine Gültigkeit. Eines ausdrücklichen Widerspruchs zu diesen, sofern vorhanden, seitens des Vermieters bedarf es dazu nicht.
Wenn der Mieter diesen Mietbedingungen widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen nach Vertragsabschluss zu erklären.
Ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Mietvertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Die gemieteten Geräte dürfen nur in den Studioräumen des Vermieters verwendet werden. Ein Umbau der Mietsachen ist nicht zulässig.
Alle vom Vermieter vermieteten Geräte bleiben uneingeschränkt sein Eigentum. Verkauf, Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Leistungsort ist das Studio Papillon in 04317 Leipzig, Prager Straße 34.
Zustand der Mietsache
Die Räume werden dem Mieter zu Mietbeginn in besenreinem Zustand vermietet. Der MIeter hat sich vor Mietantritt über die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktion des Studios und der Technik zu überzeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gelten Studio, Technik und übrige Ausstattung als ordnungsgemäß abgenommen. Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.
Der Mieter übergibt die Mietsache nach Mietende so, wie er sie zu Mietbeginn übernommen hat. Die Ausführung der dazu notwendigen Reinigungs- und Wiederherstellungsarbeiten gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Nutzung
Die Mietsachen dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen oder Sachen verursacht werden könnte (z. B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Explosionsaufnahmen), ist untersagt. In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält der Vermieter das Hausrecht. Er kann diese Räume jederzeit selbst oder durch von ihm beauftragte Personen betreten.
Mietzeit und Mietzins
Mietpreise
Es gilt der vereinbarte Mietzins. Ist kein Mietzins vereinbart worden, bestimmt er sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Studios Papillon. Der Mietzins versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Vom Vermieter nicht verschuldeter oder verspäteter Mietbeginn bzw. -unterbrechungen werden voll berechnet. Angefangene Stunden werden jeweils zur vollen Stunde aufgerundet. Die Mindestmietzeit beträgt 2 Stunden. Zeitliche Überschreitungen der Mietzeit werden dem Mieter gemäß Preisliste belastet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung der Mietsache bei Terminüberschreitung besteht nicht, ist aber im Rahmen des Durchführbaren prinzipiell möglich.
Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme der Mietsache und endet mit dem Verlassen. Beendet der Mieter die Nutzung vor Ablauf der vereinbarten Zeit, hat er keinen Anspruch auf anteilige Kostenerstattung für die nicht genutzte Zeit. Aufbau- und Aufräumzeiten sind Teil der Mietzeit.
In den Mietpreisen enthalten
- die Nutzung der Lichttechnik sowie der weiteren Ausstattung des Studios Papillon
- die Nutzung der verfügbaren Requisiten
- die Nutzung des Kosmetikplatzes und der sanitären Einrichtungen
- Stromkosten, Wasser und Heizung
In den Mietpreisen nicht enthalten
- die Nutzung des Hintergrundkartons. Je verbrauchtem Meter Hintergrundkarton wird dem Mieter € 10,- in Rechnung gestellt. Ein Verbrauch liegt vor, sobald der Karton Gebrauchsspuren aufweist.
- die Reinigungspauschale für jedes genutzte Kleidungsstück aus dem Kostümfundus des Studios beträgt € 5,- pro Kleidungsstück.
- verlässt der Mieter die Mietsache nicht im vorgefundenen Zustand, hat er eine Endreinigungspauschale in Höhe von € 150,- zu zahlen.
- der Vermieter bietet dem Mieter die Ausführung und/oder Vermittlung von Serviceleistungen wie: Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Set-Bau, Casting, Fotomodel, Locationsuche, Kosmetik, Visagistik, Styling, spezielle Requisiten, Catering, Hotel usw. an. Diese Leistungen werden bei Inanspruchnahme gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
- ein individueller Workshop zur Einführung in die Studiotechnik.
Bezahlung
Der Mietzins ist zu Beginn der Anmietung in bar zu entrichten. Nebenkosten und Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und sind in bar zu bezahlen.
Eine Anzahlung von 50 % des Gesamtmietpreises ist bei Buchung in bar oder per Überweisung zu entrichten. Erfolgt die Anzahlung per Überweisung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass sie rechtzeitig vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eintrifft. Der zu entrichtende Restbetrag wird am gebuchten Tag vor Mietbeginn in bar fällig.
Der Mietvertrag kommt mit Zahlungseingang der Anzahlung beim Vermieter zustande.
Festbuchungen können grundsätzlich storniert werden. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 50 % der vereinbarten Gesamtmiete berechnet. Bei einer späteren Stornierung werden 100 % der vereinbarten Gesamtmiete in Rechnung gestellt.
Versicherung und Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen sorgfältig zu behandeln. Er ist verpflichtet, die gesamte Mietsache während der Leihdauer gegen alle Risiken zu versichern bzw. selbst in die Haftung einzutreten. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z. B. Mietausfall).
Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit Mietbeginn auf den Mieter über. Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen. Der Mieter ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während der Mietzeit entstandenen Schäden. Defekte, verlorene oder zerstörte Gegenstände werden dem Mieter zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
Für Eigentum des Mieters oder anderer Personen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Für mitgebrachte Gegenstände jeder Art besteht kein Versicherungsschutz seitens des Vermieters. Der Mieter haftet für Sachschäden, die durch ihn oder für ihn tätige Dritte in den Räumen des Vermieters entstehen. Er befreit den Vermieter von der Haftung aller Schäden, die den beteiligten Personen in seinen Räumen zustoßen. Schadensfälle, Defekte oder Verlust der gemieteten Geräte nebst Zubehör sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Ist infolge unsachgemäßer Behandlung oder nicht normaler Abnutzung der Geräte eine Reparatur fällig, geht diese zu Lasten des Mieters.
Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden, die durch die Anmietung/Nutzung des Mietstudios entstehen. Ebenso wenig haftet er, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in Verträgen beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird und/oder die Leistungen nicht den Erwartungen entsprechen.
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die eigenen Leistungen betrifft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Er übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten, sowie bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Vermieter haftet nicht für Unfälle am Shooting-Tag sowie für Unfälle bei An- und Abfahrt.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für Leistungen von Models, Darstellern, sonstigen freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst haftende Unternehmer.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Er übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Mieter durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jedweder Art entstehen.
Der Vermieter haftet weder für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachtem Equipment, noch für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen des Vermieters. Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Mietbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine entsprechende gesetzliche Vorschrift. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Mietbedingungen geschlossen wurden, ist gemäß §38 ZPO Leipzig.



